Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von GLANZWERK WINDECK-AU, Hammer Str. 19, 51570 Windeck (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fahrzeugaufbereitung, Lackkorrektur, Keramikversiegelung, Innenraumreinigung sowie verwandter Tätigkeiten (nachfolgend zusammenfassend „Detailing-Leistungen").
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und GLANZWERK WINDECK-AU kommt erst nach individueller Fahrzeugbesichtigung und anschließender schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Angebote auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbematerialien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der genaue Leistungsumfang, der Preis sowie der voraussichtliche Fertigstellungstermin werden im Rahmen der Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und GLANZWERK WINDECK-AU. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz professioneller Produkte und Techniken.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer oder Hilfspersonen einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind (z. B. aufgrund stärkerer Verschmutzung oder bisher verdeckter Mängel), wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren und eine gesonderte Vereinbarung treffen.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise werden individuell nach Fahrzeugbesichtigung und Zustandsbewertung vereinbart. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben. Die angegebenen Preise sind daher Bruttopreise ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf Rechnung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung, Übergabe des Fahrzeugs und Rechnungsstellung. Im Regelfall ist keine Anzahlung fällig; der vollständige Rechnungsbetrag ist nach erbrachte Leistung zu zahlen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5 Termine und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Kunde kann einen Termin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei stornieren oder verschieben. Die Stornierung hat schriftlich (E-Mail an kontakt@glanzwerk-windeck.de) oder telefonisch zu erfolgen.
Bei einer Stornierung oder Nichterscheinen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes fällig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Termine aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhergesehener betrieblicher Umstände zu verschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort bereitzustellen. Das Fahrzeug muss fahrbereit und zugänglich sein.
Bereits vorhandene Schäden, Mängel oder Besonderheiten am Fahrzeug (z. B. lose Anbauteile, Vorschäden an Lack, Folierungen oder Verglasung) sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Für nicht gemeldete Vorschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Kunde hat vor der Übergabe alle persönlichen Gegenstände, Wertgegenstände und lose Teile aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für Verlust oder Beschädigung im Fahrzeug verbliebener Gegenstände haftet der Auftragnehmer nicht.
Der Kunde stellt sicher, dass die notwendigen Fahrzeugschlüssel, Zugangscodes oder Fernbedienungen übergeben werden, sofern diese für die Leistungserbringung benötigt werden.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden an bereits vorhandenen, aber nicht gemeldeten Vorschäden (z. B. Lackkratzer, Steinschläge, lose Zierleisten) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden an empfindlichen Folierungen, Wraps oder Nachrüstteilen, deren Vorhandensein nicht mitgeteilt wurde.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Abholung unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer sofort, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Abholung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer die beanstandete Leistung unentgeltlich nachbessern. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht erst nach erfolgloser Nachbesserung.
Für Keramikversiegelungen und Langzeitschutzprodukte gelten die jeweiligen Herstellerangaben zur Haltbarkeit. Diese stellen keine eigenständige Garantie des Auftragnehmers dar.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
Nähere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Windeck). Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 15. Juli 2026
